Gewässerschadenhaftpflicht

Wenn Sie Besitzer eines Heizöltanks oder einer anderen Anlage mit wassergefährdenden Stoffen sind, können Sie für Schäden, die durch Ihre Anlagen an Gewässern entstehen, in Haftung genommen werden. In solchen Fällen schützt Sie eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung wirksam vor den Ansprüchen Dritter.

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Peter Kölschbach

Versicherungsmakler
Tel: 04207/3450
Mobil: 0175/5634500
pe.koelschbach@fvb.de

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